Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Industrieservice Hederer GbR
Anwendung
Allen Angeboten und Bestellungen liegen nachstehende Bedingungen zugrunde.
Sie gelten bei Auftragserteilung durch den Käufer oder durch Annahme der Lieferung als anerkannt.
Sämtliche Bedingungen des Käufers, die wir nicht schriftlich bestätigen, sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht schriftlich widersprechen.
Stillschweigen auf unsere Bedingungen oder Endgegenahme unserer Lieferung gelten als Genehmigung unserer Bedingungen.
Angebote und Bestellungen
Alle Angebote sind freibleibend. Bestellungen werden erst durch Auftragsbestätigungen verbindlich. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Bei einer Auftragsstornierung sind wir berechtigt 20% des Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen.
Alle schon geleisteten Arbeiten an dem stornierten Auftrag werden nach Aufwand zusätzlich abgerechnet. Betragen die geleisteten Arbeiten mehr als 70% des Auftragsvolumens so entfallen die 20%. Eingesandte Muster, Daten sowie Zeichnungen werden nur einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt und nur nach schriftlicher Aufforderung Zurück gesandt.
Eine Verpflichtung zur Aufbewahrung dieser Unterlagen besteht nicht.
Preisstellung
Die in einem Angebot angegebenen Preise sind Richtpreise und können bis zu 10% unter oder über den endgültigen Preisen liegen. Sollte sich während der Auftragserfüllung herausstellen, dass sich der angebotene Preis, mehr als oben angegeben, ändert, muss ein Nachtragsangebot erstellt und dieses schriftlich Bestätigt werden.
Die angegebenen Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung, Lieferkosten und zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Lieferzeit
Die im Angebot angegebene Lieferzeit gilt ab dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und/oder Bezahlung etwaiger Anzahlungen oder Vorauszahlungen. Die Lieferzeit wird nach bestem Ermessen kalkuliert, ist aber unverbindlich. Bei nachträglicher Änderung am Auftragsvolumen verschiebt sich der Liefertermin entsprechend. Ist eine Lieferung im Verzug, so ist unter allen Umständen vom Auftraggeber eine Nachfrist zu setzen. Diese Nachfrist beträgt mindestens zwei Wochen. Ein Haftungsanspruch wegen nicht eingehaltener Lieferfristen wird grundsätzlich ausgeschlossen.
Teilmengenlieferungen sind zulässig.
Rücktrittsrecht
Entsteht nach Vertragsabschluss Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsbereitschaft des Käufers so kann die Leistung oder Lieferung verweigert werden, bis die Zahlung oder eine Sicherheit für die Zahlung gewährleistet ist.
Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart innerhalb 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug von Skonto zu zahlen. Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen berechnet, die den Sätzen der Bankkredite entsprechen. Das Zurückhalten von Zahlungen aus welchen Gründen auch immer ist unzulässig.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, aller uns gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen, unser Eigentum.
Haftung bei Mängeln
Für Lebensdauer und/oder Leistung des Endproduktes, das aufgrund unserer technischen Dokumentation/Produktion entsteht, kann keine Garantie übernommen werden. Die technische Dokumentation bezieht sich auf die Erstellung und Lieferung von Daten/Zeichnungen/Skizzen/Bildern/NC-Programmen. Die technische Produktion bezieht sich auf die Herstellung von Prototypen und Kleinserien. Gelieferte Ware ist sofort nach Erhalt zu überprüfen. Mängel müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen angezeigt werden. Anschließend findet keine Mängelhaftung mehr statt. Berechtigte Mängel werden schnellstens behoben. Hierzu ist jedoch eine angemessene Nachfrist zu setzen. Werden Eingriffe oder Änderungen an der Lieferung, gleich welcher Art, ohne unsere Einwilligung vorgenommen, befreit uns das von unseren Gewährleistungspflichten. Eine Haftung für Folgeschäden, die durch Benutzung unserer Dokumentationen/Produktionen entstehen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Fehlern und Mängeln in unseren Dokumentationen und Produktionen besteht ein Ersatzanspruch nur auf Lieferung neuer berechtigter Dokumentationen/Produktionen. Bei Mängeln, die auf fehlerhafte Vorgaben des Käufers zurückzuführen sind, besteht kein Ersatzanspruch. Weitergehende Forderungen sind nicht zulässig. Aufgrund der eigeschränkten Versicherbarkeit von Lasersinterprodukten übernehmen wir keine Haftung für den Einbau von Lasersinterteilen in Produkte an Endkunden. Haftung für Mängelfolgekosten, die durch Rückruf und Ein- und Ausbau entstehen wird nicht übernommen.
Schutzrechte
Der Käufer übernimmt die Gewähr, dass bei Übergabe von zum Angebot oder Auftrag gehörenden Daten, Zeichnungen und Muster die Rechte Dritter nicht verletzt werden. Das Urheberecht für alle von uns erstellten Dokumentationen verbleibt mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen bei uns. Eine Weiterverwendung dieser Dokumentationen ist, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, uns überlassen. Unsere technischen Dokumentationen Dürfen nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung weitergegeben oder Dritten zugänglich gemacht werden. Höhere Gewalt Transportstörungen, Produktionsunterbrechungen, Materialmangel, und Mangel an Arbeitskräften, sowie alle anderen Ereignisse die nicht von uns zu Verantworten sind, und die fristgerechte Fertigung und Lieferung erheblich beeinträchtigen, berechtigen uns zu einer Verlängerung der Lieferfrist. Bei länger andauernden Störungen können Käufer und Verkäufer den Vertrag lösen, wenn er nach angemessener Frist ordnungsgemäß gekündigt wird. Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder nicht rechtzeitiger Erfüllung ist in solchen Fällen ausgeschlossen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis sich unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten,
auch Wechselklagen ist der Main Kinzig Kreis.